Autor: Roland Schmid
Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen jedes Jahr mehr als 30 Milliarden Franken in ihre Vorsorgeeinrichtungen ein. Geld, das möglichst gut an den Finanzmärkten angelegt werden muss. Wie, das bestimmen die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen oder die Anlageexperten der Versicherungsanbieter. Kein Mitspracherecht haben diejenigen, denen das Geld eigentlich gehört: die Versicherten. Diese Regel ist in vielen Fällen durchaus sinnvoll. Viele Versicherte haben weder das Interesse noch die Kenntnisse, um ihre Ersparnisse in der zweiten Säule optimal anzulegen und vertrauen deshalb auf Experten. Auch unter den KMU wollen viele sich nicht mit Anlagestrategien beschäftigen. Ein Unternehmen kann in diesem Fall eine Vollversicherung abschliessen. Dabei bietet die Versicherung bei Rückschlägen an den Finanzmärkten eine Garantie. Alternativ schliesst sich der Betrieb einer teilautonomen Sammelstiftung an: Hier profitiert das KMU von überdurchschnittlichen Marktentwicklungen. Bei beiden Ansätzen bestimmen die Anbieter der Vorsorgelösung, wie das Geld investiert werden soll.
Gesetz muss angepasst werden
Doch unter Fachleuten ist der Trend unbestritten, dass immer mehr Versicherte bei der Wahl der Anlagestrategie ein Wörtchen mitreden möchten. Dabei geht es auch darum, weniger statt mehr Risiken eingehen zu können und damit die persönliche Lebensplanung auch anlagetechnisch in der Vorsorgeeinrichtung umzusetzen. Rein rechtlich sind individuelle Anlagestrategien in der zweiten Säule unter bestimmten Bedingungen bereits seit Anfang 2006 möglich: Vorsorgeeinrichtungen, die keine obligatorische Vorsorge durchführen, also im überobligatorischen Bereich tätig sind und damit nicht BVG-registriert sind, und die ausschliesslich Löhne über dem 1,5-fachen des oberen Grenzbetrages gemäss BVG (2010: 123 120 Franken) versichern, können die individuelle Wahl von Anlagestrategien anbieten. Die Grenze von 123 120 Franken wurde eingeführt, weil der Sicherheitsfonds für zahlungsunfähige Vorsorgeeinrichtungen Leistungen bis zu diesem Betrag auszahlt. Der Gesetzgeber wollte Vorsorgeeinrichtungen, die ihren Versicherten individuelle Anlagestrategien anbieten, dieses Auffangnetz nicht anbieten.
Ein Passus im Freizügigkeitsgesetz nimmt den Anbietern jedoch bis heute die Lust, mit solchen Lösungen grossflächig in den Markt zu gehen. Denn der Gesetzestext räumt den Versicherten zwar ein, für ihr Kapital eine eigene Strategie zu fahren und damit potenziell eine höhere Rendite zu erzielen. Doch wenn das Investment schiefgeht, muss nicht der Versicherte den Verlust tragen, sondern die Kasse – also letztlich die Gemeinschaft aller Versicherten. Der Versicherte erhält de facto einen kostenlosen Kapitalschutz – und damit eine Einladung, möglichst risikoreich anzulegen.
Ganz ausgeschlossen ist eine individuelle Anlagestrategie mit einer fairen Aufteilung der Risiken und Chancen auch unter dem heutigen Regime nicht. Möglich ist dies aber nur mit einer komplexen Struktur, welche die Verwaltungskosten in die Höhe treibt und die Transparenz verringert. Diverse Pensionskassen in der Schweiz haben trotz dieser Widerstände die indviduelle Anlagestrategie bereits für ihre Kaderangestellten umgesetzt.
Damit mehr Versicherte bei der Anlage ihrer Vorsorgegelder Mitsprache erhalten können – und dabei die Risiken gerecht verteilt werden – soll nun das Freizügigkeitsgesetz geändert werden. Als zweiter Rat hat der Ständerat einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss im März überwiesen. Der Bundesrat wird nun die Anpassung des Gesetzes an die Hand nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gesetzesänderung nicht auf dem Verordnungsweg massiv verteuert wird und dass der Bundesrat die Anpassungen bereits im Jahr 2010 in die Wege leitet. Dann könnte bereits per 1. Januar 2011, spätestens per 1. Januar 2012 mit der Umsetzung der vom Parlament geplanten vereinfachten Lösung begonnen werden.
150 000 Arbeitnehmende verdienen über 140 000 Franken
Es ist zu erwarten, dass sich Versicherungsgesellschaften, aber auch Banken auf diese Flexibilisierung der beruflichen Vorsorge vorbereiten und diese Möglichkeit anbieten werden. In der Schweiz gibt es nach konservativen Schätzungen mehr als 150 000 Arbeitnehmende, die einen Lohn von mehr als 140 000 Franken jährlich verdienen. Dies entspricht einem Gesamtmarkt von ca. 16 Milliarden Franken, der für individuelle Anlagestrategien offensteht.
Von dieser Gesetzesänderung profitieren jedoch nicht nur die Versicherten. Auch Firmen, die ihre Jahresrechnung nach internationalen Rechnungslegungsstandards auflegen müssen, erzielen daraus einen Vorteil. Die Vorsorgeeinrichtungen können mit geringem Aufwand als Defined Contribution Plan anerkannt werden. Dies hat zur Folge, dass der Vorsorgeaufwand den Beitragszahlungen entspricht und dass die Vorsorgeverpflichtung der Firmen sinken wird. Der Aufwand und damit die Kosten von zusätzlichen Berechnungen wegen der Rechnungslegung nach IAS oder US GAAP werden somit reduziert.
Was müssen die Unternehmen und die Versicherten nun beachten? Für den einzelnen Versicherten oder das KMU, das diese Lösung für seine Kader anbieten möchte, wird die Transparenz und Vergleichbarkeit der Anlageinstrumente (Anlagefonds, Anlagestrategie, Einzeltitel, etc.) bei der Rendite und bei den Kosten wichtig werden.
Die Verwaltung der Vorsorgeeinrichtungen, welche die individuelle Wahl der Anlagestrategien anbieten, erfolgt meist durch spezialisierte Dienstleistungsunternehmen. Diese bieten Gewähr, dass die technische Verwaltung (wie beispielsweise das Erstellen von Versicherungsausweisen, Einbau der Einkäufe und unterjährige Wechsel der Anlageinstrumente sowie die buchhalterische Umsetzung) zeitnah und professionell durchgeführt wird.
Es empfiehlt sich die von den Banken und Dienstleistungs-Anbietern vorgelegten Leistungspakete und Benchmarks genau zu analysieren und mit anderen Anbietern zu vergleichen. Vor allem im Vermögensverwaltungsbereich sind bereits jetzt grosse Unterschiede bei den Verwaltungskosten vorhanden und werden nicht immer konsequent ausgewiesen, sondern mit der Rendite verrechnet. |